Haike Opitz, Rechtsanwältin der Kanzlei DAMERAU in Berlin, fasst für Sie das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.03.2007, – Az. II ZR 73/06 – zusammen: Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.07.2005 – Az. II ZR 354/03 – ist davon auszugehen, dass eine Verpflichtung zu nachträglichen Beitragserhöhungen gemäß § 707 BGB (Nachschüsse) auch bei einer Publikumsgesellschaft [weiter...]
Der BGH hat in einem Einzelfall entschieden, dass Anlagevermittler ihre Pflicht zur Aufklärung über die Risiken der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds schon dadurch erfüllen können, dass sie den Interessenten rechtzeitig einen Prospekt aushändigen, der nach Form und Inhalt die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich vermittelt. Anlagevermittler sind in diesem Fall nicht zu einer mündlichen [weiter...]
Haike Opitz, Rechtsanwältin der Kanzlei DAMERAU, Berlin, berichtet über den Verhandlungserfolg für den Immobilienfonds Dresden 4 GbR: Der Immobilienfonds Dresden 4 GbR – bestehend aus den Gründungsgesellschaftern – hatte von der inzwischen insolventen MRE Holding GmbH (ehemals Münchener Baugesellschaft mbH) das Fondsgrundstück erworben. Von der MüBau Projekt GmbH – deren alleinige Gesellschafterin die MRE Holding [weiter...]