Wie bereits berichtet, ist es der Gestrim gelungen, vor dem Kammergericht Berlin ein ohne Sicherheitsleistung vollstreckbares Urteil gegen Herrn Dr. Görlich zu erreichen. Die von der Gestrim angestrengte Zwangsvollstreckung führte nunmehr dazu, dass Herr Dr. Görlich am 3. Juni 2008 die eidesstattliche Versicherung abgab. (Ein Schuldner hat in der Zwangsvollstreckung aus einem Titel zu Protokoll [weiter...]
Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp wirft in dem Artikel des Anlegerschutzbriefs des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V. der Gestrim vor, dass sie sich in Bezug auf den Treuhandpool in einem Interessenkonflikt befindet. Dem ist nicht so, die Gestrim Deutsche Fonds Management GmbH bemüht sich aktiv und für die Anleger der am Treuhandpool beteiligten Immobilienfonds um schnellstmöglichen [weiter...]
Die Gestrim Deutsche Fonds Management GmbH hat einen weiteren Meilenstein in der Auswertung des von der Dr. Görlich GmbH initiierten Treuhandpools erreicht. Nach mehrmonatiger Auswertung der Unterlagen der Dr. Görlich GmbH und der der Gestrim vorliegenden Fondsunterlagen übergab die von der Gestrim beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Bonow & Kollegen 211 Leitzordner sowie vier Kisten Hängeregistratur mit 79 [weiter...]