Die GEWOBAG IF 3 GbR ist ein geschlossener Immobilienfonds, deren zwei Objekte im 1. bzw. 2. Förderweg des Landes Berlin gefördert wurden. Die Grundförderung für das Objekt im 1. Förderweg ist im III. Quartal 2010 ausgelaufen. Eine Anschlussförderung wurde nicht gewährt. Die Förderung für das 2. Objekt läuft noch bis 2015. Bereits ab 2010 wurden [weiter...]
Die R & S Grundstücksgesellschaft Heidelberg-Buchwald GbR ist ein geschlossener Immobilienfonds mit einer Wohnimmobilie von 71 Wohnungen und 142 Tiefgaragenstellplätzen in Heidelberg. Die ML Real Management GmbH (ML Real) managt die Fondsgesellschaft als Geschäftsführer seit deren Bestehen im Jahr 1989. Nach Auslauf der Festzinsbindung hätte die Fondsgesellschaft die durch das ursprüngliche Finanzierungsinstitut geforderten überhöhten Zins- [weiter...]
Wie viele der Mitte der 90er Jahre aufgelegten und mit Mitteln des 1. Förderweges in Berlin finanzierten Immobilienfonds drohte auch der IF Ziel 8 GbR nach Auslauf der Grundförderung spätestens 2011 die Zahlungsunfähigkeit. Um diesem Szenario frühzeitig entgegenzuwirken, haben die Gesellschafter bereits in 2007 den ersten Versuch unternommen, ihre Gesellschaft wirtschaftlich zu sanieren. Da die [weiter...]
Die Tiergarten Residenz-KG Rauchstraße Karree Verwaltungs-GmbH & Co. ist ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform einer KG mit 5 Immobilien in Berlin hauptsächlich im so genannten sozialen Wohnungsbau. Nach Auslauf der Zuschüsse geriet die Gesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten, da die Mieten marktbedingt nicht wie geplant erhöht werden konnten. Nach 2,5 Jahren ist es einer Tochtergesellschaft [weiter...]
Der nachfolgende Artikel stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Sollte in einer konkreten Angelegenheit Beratungsbedarf bestehen, empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwaltes. Aktuelles Urteil zur quotalen Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 9. Februar 2011 entschieden, dass bei der Vereinbarung einer quotalen [weiter...]
Der nachfolgende Artikel stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Sollte in einer konkreten Angelegenheit Beratungsbedarf bestehen, empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwaltes. Dr. Katharina Ziebart und Dr. Florian Loddenkemper, Rechtsanwälte der Kanzlei SEVERIN, Berlin, fassen für Sie die BGH-Entscheidung „Sanieren oder Ausscheiden” vom 19. Oktober 2009 – II ZR 240/08 – und deren [weiter...]