Endrenovierungsklauseln meist unwirksam

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Mieter sind nicht ohne Einschränkungen dazu verpflichtet, ihre Wohnung bei Auszug fachgerecht zu renovieren. Dies hat der für Wohnraumrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 12. September erneut entschieden. Eine isolierte starre Endrenovierungsklausel ist demnach nicht bindend. Das Urteil kommt nicht überraschend. “Der BGH hat bereits in früheren Urteilen angedeutet, dass eine vom Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparatur unabhängige Endrenovierungsklausel unwirksam sei”, erläutert BFW-Rechtsexperte Ronny Herholz. Der BFW rät von solchen Endrenovierungsklauseln ab, weil sie zahlreiche Fallstricke beinhalten können.