Gegendarstellung zur Sanierung der Immobilienfonds Ziel 8 GbR
In der Ausgabe 3/2009 des Anlegerschutzbriefes (Seite 23 ff.) wurden unter der Überschrift “Immobilienfonds Ziel 8 GbR – Schaden der Anleger durch verzögerte Sanierungsbemühungen” folgende Behauptungen aufgestellt:
1. „Die aus der gescheiterten Sanierung der Ziel 8 GbR voraussichtlich resultierenden Vermögensschaden hätten vermieden werden können, wenn die jeweilige Geschäftsführung dieses Fonds rechtzeitig tätig geworden wäre.“ Soweit damit die Tatsachenbehauptung aufgestellt wird, die Gestrim DFMG als Geschäftsführung des Fonds sei nicht “rechtzeitig tätig geworden”, ist dieses falsch.
Richtig ist vielmehr Folgendes:
a) In den Jahren 2003 sowie 2004 wurden im Kreise der Gesellschafter der Immobilienfonds Ziel 8 GbR erstmals Sanierungsüberlegungen angestellt. Zu diesem Zeitpunkt waren viele Gesellschafter der Immobilienfonds Ziel 8 GbR – entsprechend der von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schirp u. a. vertretenen Rechtsauffassung – der Auffassung, eine persönliche Gesellschafter-Haftung bestünde aus verschiedensten Rechtsgründen (Haustürwiderrufsgesetz, Rechtsberatungsgesetz) nicht. Weiterhin waren noch diverse, von einzelnen Immobilienfonds eingeleitete Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Ablehnung der Anschlussförderung anhängig.
b) Herr Peter Hoppe von der Hoppe Finanzplanung GmbH hat als Sanierungsberater sowohl für die Immobilienfonds Ziel 7 GbR als auch für die Immobilienfonds Ziel 8 und die Immobilienfonds 9 GbR bereits im Jahre 2003 Sanierungskonzepte mit gleichen Sanierungszielen erarbeitet. Diese Konzepte waren bereits im Januar 2004 Grundlage für ein Gespräch mit den beteiligten Hypothekenbanken. Zum Zeitpunkt des Beginns der Verhandlungen für die Immobilienfonds Ziel 7 GbR und die Immobilienfonds Ziel 8 GbR wurde die Geschäftsbesorgung durch die Dr. Görlich Grundbesitz GmbH wahrgenommen. Die Gestrim DFMG ist in die Verhandlungen zu einem späteren Zeitpunkt eingestiegen.
Im Rundschreiben der Dr. Görlich Grundbesitzbeteiligungs GmbH als ehemaliger Geschäftsbesorgerin vom 27. Juli 2005 an die Gesellschafter der Immobilienfonds Ziel 8 GbR wurde bereits mitgeteilt, dass die Sanierung der Immobilienfonds 8 GbR im Anschluss an den “Modellfall” der Sanierung der Immobilienfonds Ziel 7 GbR erfolgen solle. Die Sanierung der Immobilienfonds Ziel 7 GbR wurde als “Versuchsprojekt” zunächst endverhandelt und umgesetzt.
Im Geschäftsbericht 2003-2005 der Gestrim DFMG vom 3. August 2006, Seite 19 ff. wurde mitgeteilt, dass die Prämissen der Sanierung der Immobilienfonds Ziel 7 GbR (beispielsweise Verzicht auf zwei Drittel des Aufwendungsdarlehens) bereits für die Immobilienfonds Ziel 8 GbR verhandelt werden würden.
c) Die Sanierungsvereinbarungen der Hypothekenbanken mit der Immobilienfonds Ziel 7 GbR wurden im Mai 2006 unterzeichnet. Die Investitionsbank Berlin bestätigte am 9. August 2006 den Verzicht auf zwei Drittel des Aufwendungsdarlehens. Ausdrückliche Bedingung für den Verzicht auf zwei Drittel des Aufwendungsdarlehens war der Verzicht auf Anschlussförderung des Immobilienfonds Ziel 7 GbR. Zu diesem Zeitpunkt war für die Investitionsbank Berlin nämlich noch rechtlich unsicher, ob ein Rechtsanspruch der Immobilienfonds Ziel 7 auf Anschlussförderung bestand.
Nachfolgend wurde für die Immobilienfonds Ziel 8 GbR die Sanierung verhandelt. Es war zu diesem Zeitpunkt in den Gesprächen mit der Investitionsbank Berlin bereits eindeutig, dass die Immobilienfonds Ziel 8 GbR nicht mit den Prämissen der Immobilienfonds Ziel 7 GbR zu sanieren war. Insbesondere war für die Investitionsbank Berlin rechtlich klar, dass Anschlussförderung nicht zu gewähren war. Daher war die Investitionsbank – dies ist der Unterschied zur Sanierung der Immobilienfonds Ziel 7 GbR – nicht zu einem Verzicht auf zwei Drittel des Aufwendungsdarlehens bereit.
d) Herr Peter Hoppe von der Hoppe Finanzplanung GmbH, welcher als Sanierungsberater auch die Sanierung der Immobilienfonds Ziel 7 GbR begleitet hatte, wurde von der Gestrim DFMG bereits auf der Gesellschafterversammlung am 11. Mai 2007 den Gesellschaftern als Sanierungsberater vorgestellt.
Auf dieser Gesellschafterversammlung waren sowohl Herr Thomas Lippert als Vorsitzender des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V. als auch Frau Kerstin Kondert als Verfasserin des vorbezeichneten Artikels persönlich anwesend.
Auf der Gesellschafterversammlung am 31. Oktober 2007 wurde ein Sanierungskonzept Konzept beschlossen, welches die Prämissen der Sanierung der IF Ziel 7 GbR bereits nicht mehr beinhaltete.
Sowohl Herr Thomas Lippert als Vorsitzender des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e. V. als auch Frau Kerstin Kondert als Verfasserin des vorbezeichneten Artikels haben mit ihren Stimmrechtsvollmachten für die Beauftragung von Herrn Peter Hoppe und seinem vorgestellten Konzept gestimmt. Herr Thomas Lippert als Vorsitzender des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e. V. gehört dem Beirat der Immobilienfonds Ziel 8 GbR an. Sämtliche Maßnahmen und Informationen der Gesellschafter wurden seit Bestellung der Gestrim DFMG als Geschäftsbesorgerin eng mit dem Beirat – somit auch mit Herrn Thomas Lippert als Vorsitzendem des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e. V. – abgestimmt.
e) Am 23. Juli 2009 fand eine weitere Beiratssitzung statt. Darin kam der Beirat zu dem Ergebnis, dass weitere Bemühungen zur Sanierung derzeit nicht erfolgen sollten.
Im Anschluss an die Beiratssitzung vom 23. Juni 2009 erfolgte die Gesellschafterinformation durch die Gestrim DFMG mit Schreiben vom 4. August 2009.
2. Weiterhin wird im vorstehenden Artikel behauptet, die Sanierung der Immobilienfonds Ziel 8 GbR hätte parallel zur – inzwischen abgeschlossenen – Sanierung der Immobilienfonds Ziel 7 GbR betrieben werden können.
Dieses ist unrichtig. Richtig ist vielmehr:
Die Areal Bank AG, die sowohl die Immobilienfonds Ziel 7 GbR als auch die Immobilienfonds Ziel 8 GbR finanziert, hat die Sanierungsverhandlungen bis zum Sanierungsergebnis der IF Ziel 7 GbR zunächst zurückgestellt, da der dort verhandelte Verzicht der Investitionsbank ein Novum darstelle und insbesondere in den Bürgschaftsrichtlinien nicht vorgesehen war.
Unmittelbar nachdem feststand, dass die Sanierung der Immobilienfonds Ziel 7 GbR erfolgreich verlaufen war, hat der tätige Sanierungsberater auch für die Immobilienfonds Ziel 8 GbR Sanierungsverhandlungen aufgenommen. Bereits zu diesem Zeitpunkt war jedoch offensichtlich, dass es sich bei dem Verzicht der Investitionsbank Berlin um ein einmaliges Verhandlungsergebnis handelte, welches nicht auf andere Fälle übertragen werden sollte.
Dieses ist den Gesellschaftern der Immobilienfonds Ziel 8 GbR in der Gesellschafterversammlung vom April 2007 mitgeteilt worden.
3. In vorbezeichnetem Artikel wird weiterhin behauptet, dass das weitgehende Entgegenkommen der Investitionsbank Berlin bei Abschluss der Sanierung für den Immobilienfonds Ziel 7 GbR auch für den Immobilienfonds Ziel 8 GbR “noch zu realisieren” gewesen wäre.
Dieses ist falsch.
Richtig ist vielmehr, dass das “weit gehende Entgegenkommen der Investitionsbank Berlin” erklärtermaßen ein einmaliges Verhandlungsergebnis war, welches bis heute in keinem uns bekannten Immobilienfonds verhandelt werden konnte.
Dietmar Bielor als Geschäftsführer für die Gestrim DFMG