Rechtsstreit zum Wegfall der Anschlussförderung

Der nachfolgende Artikel stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Sollte in einer konkreten Angelegenheit Beratungsbedarf bestehen, empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwaltes.

Haike Opitz, Rechtsanwältin der Kanzlei DAMERAU, Berlin, fasst für Sie die mündliche Verhandlung des Landgerichts Berlin in dem Rechtsstreit Land Berlin/ Bundesrepublik Deutschland vom 22. September 2009 und deren mögliche Auswirkung für Gesellschafter der vom Wegfall der Anschlussförderung betroffenen Immobilienfonds zusammen:

Am 22. September 2009 fand vor dem Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 2 O 217/08) die mündliche Verhandlung in dem Rechtsstreit Land Berlin/Bundesrepublik Deutschland statt. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob der Bund wegen des Wegfalls der Anschlussförderung aus der übernommenen Rückbürgschaft gegenüber dem Land Berlin zur Zahlung verpflichtet ist.

Nach vorläufiger Beratung in der Kammer sah das Gericht keinen Verstoß gegen die Bundesbürgschaftsrichtlinien. Zum Zeitpunkt der Übernahme der Bürgschaft sei die Anschlussförderung quasi mitgedacht worden, so dass die Merkmale „gesicherte Dauerfinanzierung/ Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens“, wie sie die Richtlinien vorsehen, vorgelegen hätten. Auch sei die Versagung der Anschlussförderung nicht als rechtsmissbräuchlich anzusehen.

Allerdings ging das Gericht davon aus, dass der Wegfall der Anschlussförderung einen Wegfall der Geschäftsgrundlage darstelle.

Die Gewährung der Anschlussförderung sei Geschäftsgrundlage für die Übernahme der Rückbürgschaft gewesen. Mit der Rückbürgschaft habe der Bund jedoch nur das allen Bauvorhaben innewohnende allgemeine Risiko, nicht jedoch das Risiko, dass die Anschlussförderung versagt werde, übernehmen wollen. Eine Entscheidung wird das Gericht am 13. Oktober 2009 verkünden. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass der Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof getragen werden wird.

In Parallelverfahren, die diverse Immobilienfonds wegen des Wegfalls der Anschlussförderung gegen das Land Berlin eingeleitet haben, haben sich die dortigen Kläger ebenfalls auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen. Bekanntlich hat das Kammergericht diese Klagen abgewiesen. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof über die bereits anhängige Nichtzulassungsbeschwerde entscheiden wird. Es liegt nahe, die Problematik des Wegfalls der Anschlussförderung sowohl in dem Rechtsstreit Land Berlin/Bundesrepublik Deutschland als auch in den Parallelverfahren Immobilienfonds/Land Berlin gleichermaßen als einen Fall des Wegfalls der Geschäftsgrundlage zu beurteilen. Wenn der Bundesgerichtshof diese Rechtsauffassung teilt, bedeutet dies zunächst einen Sieg für die Bundesrepublik Deutschland und für die Fonds, die eine entsprechende Klage gegen das Land Berlin erhoben haben.

Zwar würde eine solche Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht automatisch Rechtswirkungen für die Fonds entfalten, die sich seinerzeit – insbesondere wegen des bestehenden Prozesskostenrisikos – gegen eine Klageerhebung entschieden haben. Daher wäre zu prüfen, ob ein Aktivprozess für diese Fondsgesellschaften noch möglich ist. Ist ein Aktivprozess wegen zwischenzeitlich eingetretener Verjährung nicht angezeigt, wäre zu überlegen, ob die Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht zumindest passiv, in Form von Einwänden im Falle der Inanspruchnahme, von diesen Fondsgesellschaften genutzt werden kann.

Denkbar wären insbesondere die Erklärung einer Aufrechnung – denn die Verjährung schließt die Aufrechnung nicht aus, wenn der Anspruch in dem Zeitpunkt noch nicht verjährt war, in dem erstmals aufgerechnet werden konnte – oder der Einwand der Treuwidrigkeit. Sollten den betroffenen Fondsgesellschaften derartige oder weitere Einwände zustehen, könnten sich hierauf im Fall einer persönlichen Inanspruchnahme auch die betroffenen Gesellschafter berufen. Bis zur Vorlage einer Entscheidung durch den Bundesgerichtshof könnte die Entscheidung des Landgerichts Berlin den vom Wegfall der Anschlussförderung betroffenen Fondsgesellschaften Vorteile im Rahmen von Sanierungsverhandlungen bieten.

Zu dem Thema „Wegfall der Anschlussförderung“ verweisen wir auch auf den Beitrag in der Financial Times Deutschland vom 16. September 2009 Nr. 178/38 unter dem Aufmacher auf der Titelseite „Berliner Wohnmacht – Wie die Hauptstadt Tausende um ihr Vermögen brachte“, den Sie auf folgender Seite finden: www.ftd.de/Wohnungen.

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