Treuhand-Pool – Ergebnisse der Gläubigerversammlung am 24. Juni 2009
Auf Betreiben der darlehensgebenden Immobilienfonds hatte die Dr. Görlich Grundbesitzbeteiligungs GmbH i.L. für den 24. Juni 2009 eine Gläubigerversammlung einberufen. Ziel war es, auf dieser Versammlung über die Verwendung des derzeit eingezogenen Betrages in Höhe von ca. 700.000,00 Euro zu entscheiden.
Zum Schutz der Gläubigerfonds ist seinerzeit vereinbart worden, dass eine Auszahlung nur erfolgt, sofern alle Immobilienfonds sowie die Dr. Görlich Grundbesitzbeteiligungs GmbH i.L. und die Gestrim Deutsche Fonds Management GmbH zustimmen. Die Gläubigerversammlung stimmte einstimmig der Auszahlung vom Rechtsanwaltsanderkonto zu.
Die Rechtsanwaltskanzlei, bei der das Rechtsanwaltsanderkonto geführt wird, weist darauf hin, dass vor der Auszahlung noch der lückenlose Nachweis der Vertretungsbefugnis aller in der Versammlung der Gläubigerfonds aufgetretenen Personen erfolgen muss. Die Dr. Görlich Grundbesitzbeteiligungs GmbH i.L. ist als Treuhänderin verpflichtet, diesen Nachweis zu führen.
Für die folgenden Immobilienfonds ist dieser Nachweis noch einzureichen:
- Dolziger Straße 23 GbR
- Werderstraße GbR
- Agenia 2 GbR bzw. Kondert & Mainka GmbH
- Wilhelmstraße 119 – 121 GbR
Sobald die Vollmachtskette nachgewiesen ist und die Anweisung von der Dr. Görlich Grundbesitzbeteiligungs GmbH i.L. und der Gestrim Deutsche Fonds Management GmbH vorliegt, kann die Auszahlung erfolgen. Die Gestrim wird selbstverständlich eine entsprechende Auszahlungsanweisung erteilen.
So steht nach Jahren der intensivsten Bemühungen eine erste Auszahlung aus dem Treuhandpool bevor. Da zwei weitere titulierte Forderungen (noch nicht rechtskräftig) vorliegen, sind wir berechtigt der Überzeugung, dass kurzfristig weitere Überweisungen anstehen werden.
Ihre Gestrim